Frau Dr. Ursula von der Leyen
Präsidentin der Europäischen Kommission
Rue de la Loi / Wetstraat 200
1049 Brüssel Belgien
Bad Neustadt a. d. Saale, den 29.09.2025
Unverhältnismäßige Belastungen durch VGV-Verfahren bei kommunalen Bauprojekten
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
vielerorts wird darüber gesprochen, wie aufwendig, schwerfällig und kostenintensiv öffentliche Bauvorhaben mittlerweile geworden sind. Mit diesem Schreiben möchte ich anhand eines ganz konkreten Beispiels aus meiner Heimatstadt Bad Neustadt an der Saale die besondere Dringlichkeit von Änderungen bei den geltenden Vergaberichtlinien verdeutlichen.
Seit 22 Jahren engagiere ich mich für die CSU im Stadtrat von Bad Neustadt und seit 12 Jahren im Kreistag des Landkreises Rhön-Grabfeld. In dieser Zeit habe ich zahlreiche Bauprojekte begleitet und dabei immer wieder erfahren, welche zusätzlichen Belastungen das derzeitige Vergaberecht für die Kommunen mit sich bringen.
Die geltenden Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen sind aus meiner Sicht deutlich zu niedrig angesetzt. Dies führt dazu, dass selbst bei kleineren und mittleren Vorhaben der Daseinsvorsorge aufwändige VGV-Verfahren erforderlich werden, die enorme Zusatzkosten verursachen und die Projekte erheblich verzögern.
Ein aktuelles Beispiel verdeutlicht dies eindrucksvoll: Beim geplanten Neubau des Kindergartens St. Martin in Bad Neustadt (90 Plätze, geschätzte Baukosten 7 Mio. Euro) belaufen sich die Planungskosten für die Leistungsphasen 1–3 auf rund 500.000 Euro.
Allein die Durchführung des VGV-Verfahrens verursacht zusätzliche Kosten von ca. 80.000 Euro. Rechnet man die mit dem Verfahren verbundenen Rahmenbedingungen und Nebenkosten hinzu, steigen die Planungskosten infolge des VGV auf über 20 % der eigentlichen Planungskosten.
Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Um diese Zusatzkosten überhaupt zu bewältigen, gehen Kommunen zunehmend dazu über, ein VGV-Verfahren für einen Generalplaner auszuschreiben, der alle Fachrichtungen abbilden kann. Für kleine und mittelständische Planungsbüros bedeutet dies faktisch den Ausschluss von der Teilnahme. Damit geht nicht nur Gestaltungsvielfalt verloren, sondern es droht langfristig auch ein gravierender Rückgang mittelständischer Strukturen in der Planungslandschaft.
Aus meiner Sicht ergeben sich daraus zwei notwendige Schritte: 1. Die Schwelle für verpflichtende VGV-Verfahren muss deutlich erhöht werden. Projekte unterhalb von 50 Mio. Euro sollten ohne VGV-Verfahren realisiert werden können. 2. Um den europäischen Gedanken dennoch auch bei kleineren Projekten zu stärken, könnte eine kostenfreie digitale Plattform geschaffen werden, auf der alle Ausschreibungen transparent veröffentlicht werden. Auf diese Weise könnten sich Planer auch über Landesgrenzen hinweg bewerben, ohne dass Kommunen durch aufwendige Verfahren unverhältnismäßig belastet würden.
Ein Hinweis zum Abschluss: Seit 2007 hat sich bei den VGV-Verfahren der Stadt Bad Neustadt kein einziges Büro beworben, das nicht in Deutschland ansässig ist. Das zeigt, dass die Zielsetzung europäischer Wettbewerbsöffnung in der Praxis bislang kaum Wirkung entfaltet.
Ich möchte Sie daher eindringlich bitten, diese Aspekte in eine Reform der Vergaberichtlinien einfließen zu lassen.
Zur Verdeutlichung der Dringlichkeit habe ich dieses Schreiben in Kopie auch an Bundeskanzler Herrn Friedrich Merz, Herrn Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Frau Bundesministerin Dorothee Bär, Herrn Landtagsabgeordneten Steffen Vogel (aus meinem Wahlkreis), Herrn Staatssekretär Sandro Kirchner (aus meinem Wahlkreis) und Herrn Landrat Thomas Habermann (Mitglied des Deutschen Landkreistages im Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR)) weitergeleitet.
Für Ihre Aufmerksamkeit danke ich Ihnen sehr.
Mit freundlichen Grüßen
Bastian Steinbach
Brief an Frau Dr. von der Leyen: Unverhältnismäßige Belastungen durch VGV-Verfahren bei kommunalen Bauprojekten
Frau Dr. Ursula von der Leyen
Präsidentin der Europäischen Kommission
Rue de la Loi / Wetstraat 200
1049 Brüssel Belgien
Bad Neustadt a. d. Saale, den 29.09.2025
Unverhältnismäßige Belastungen durch VGV-Verfahren bei kommunalen Bauprojekten
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
vielerorts wird darüber gesprochen, wie aufwendig, schwerfällig und kostenintensiv öffentliche Bauvorhaben mittlerweile geworden sind. Mit diesem Schreiben möchte ich anhand eines ganz konkreten Beispiels aus meiner Heimatstadt Bad Neustadt an der Saale die besondere Dringlichkeit von Änderungen bei den geltenden Vergaberichtlinien verdeutlichen.
Seit 22 Jahren engagiere ich mich für die CSU im Stadtrat von Bad Neustadt und seit 12 Jahren im Kreistag des Landkreises Rhön-Grabfeld. In dieser Zeit habe ich zahlreiche Bauprojekte begleitet und dabei immer wieder erfahren, welche zusätzlichen Belastungen das derzeitige Vergaberecht für die Kommunen mit sich bringen.
Die geltenden Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen sind aus meiner Sicht deutlich zu niedrig angesetzt. Dies führt dazu, dass selbst bei kleineren und mittleren Vorhaben der Daseinsvorsorge aufwändige VGV-Verfahren erforderlich werden, die enorme Zusatzkosten verursachen und die Projekte erheblich verzögern.
Ein aktuelles Beispiel verdeutlicht dies eindrucksvoll: Beim geplanten Neubau des Kindergartens St. Martin in Bad Neustadt (90 Plätze, geschätzte Baukosten 7 Mio. Euro) belaufen sich die Planungskosten für die Leistungsphasen 1–3 auf rund 500.000 Euro.
Allein die Durchführung des VGV-Verfahrens verursacht zusätzliche Kosten von ca. 80.000 Euro. Rechnet man die mit dem Verfahren verbundenen Rahmenbedingungen und Nebenkosten hinzu, steigen die Planungskosten infolge des VGV auf über 20 % der eigentlichen Planungskosten.
Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Um diese Zusatzkosten überhaupt zu bewältigen, gehen Kommunen zunehmend dazu über, ein VGV-Verfahren für einen Generalplaner auszuschreiben, der alle Fachrichtungen abbilden kann. Für kleine und mittelständische Planungsbüros bedeutet dies faktisch den Ausschluss von der Teilnahme. Damit geht nicht nur Gestaltungsvielfalt verloren, sondern es droht langfristig auch ein gravierender Rückgang mittelständischer Strukturen in der Planungslandschaft.
Aus meiner Sicht ergeben sich daraus zwei notwendige Schritte: 1. Die Schwelle für verpflichtende VGV-Verfahren muss deutlich erhöht werden. Projekte unterhalb von 50 Mio. Euro sollten ohne VGV-Verfahren realisiert werden können. 2. Um den europäischen Gedanken dennoch auch bei kleineren Projekten zu stärken, könnte eine kostenfreie digitale Plattform geschaffen werden, auf der alle Ausschreibungen transparent veröffentlicht werden. Auf diese Weise könnten sich Planer auch über Landesgrenzen hinweg bewerben, ohne dass Kommunen durch aufwendige Verfahren unverhältnismäßig belastet würden.
Ein Hinweis zum Abschluss: Seit 2007 hat sich bei den VGV-Verfahren der Stadt Bad Neustadt kein einziges Büro beworben, das nicht in Deutschland ansässig ist. Das zeigt, dass die Zielsetzung europäischer Wettbewerbsöffnung in der Praxis bislang kaum Wirkung entfaltet.
Ich möchte Sie daher eindringlich bitten, diese Aspekte in eine Reform der Vergaberichtlinien einfließen zu lassen.
Zur Verdeutlichung der Dringlichkeit habe ich dieses Schreiben in Kopie auch an Bundeskanzler Herrn Friedrich Merz, Herrn Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Frau Bundesministerin Dorothee Bär, Herrn Landtagsabgeordneten Steffen Vogel (aus meinem Wahlkreis), Herrn Staatssekretär Sandro Kirchner (aus meinem Wahlkreis) und Herrn Landrat Thomas Habermann (Mitglied des Deutschen Landkreistages im Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR)) weitergeleitet.
Für Ihre Aufmerksamkeit danke ich Ihnen sehr.
Mit freundlichen Grüßen
Bastian Steinbach